Ihre Amazon Marketing Agentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von amzneo.

Stand: Juli 2025

amzneo

evilo GmbH
Am alten Güterbahnhof 7-11
49716 Meppen
Deutschland

§ 1 Anwendungsbereich und Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelvertrag (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung oder Kooperationsvertrag) – sämtliche Verträge über Amazon-Marketing-Dienstleistungen (insbesondere PPC-Kampagnen-Management, Listing-Optimierung, Content-Erstellung, SEO-Maßnahmen, Account-Beratung, Full Service Leistungen u. Ä.), die zwischen amzneo (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) zustande kommen.
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Maßgeblich ist jeweils die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt.
(4) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen.
(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Der Kunde kann die Agentur um ein unverbindliches Angebot bitten. Dieses Angebot ist eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Agentur dieses Angebot des Kunden durch Auftragsbestätigung, Rechnung oder vergleichbare Erklärung in Textform annimmt.

§ 3 Umfang der Leistungen
(1) Die Agentur erbringt die im jeweiligen Angebot / Vertrag konkret beschriebenen Dienstleistungen auf ausgewählten Amazon-Marktplätzen (die Marktplätze werden im Angebot festgelegt). Typische Leistungen umfassen u. a.:  
- Allgemeines Management des Verkäuferkontos
- Erstellung von SEO-optimierten Verkaufstexten
- Lagerbestands- und Angebotsmanagement
- Conversion-Optimierungen sowie Erstellung und Anpassung von Markeninhalten, Grafiken und Bildmaterial (basierend auf Kundenvorlagen)  
- Planung, Schaltung, Überwachung und Optimierung von Amazon Ads
- Implementierung von Text-, Bild- und Video-Elementen im Verkäuferkonto
- Troubleshooting und Unterstützung bei technischen Fragestellungen rund um den Amazon Marktplatz
- Strategische Beratung sowie periodische Reportings (z. B. monatlich per Call oder schriftlich).
Der exakte Leistungsumfang, die Anzahl der Produkte und die Zielsetzung / der Zweck der Zusammenarbeit ergeben sich abschließend aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der exakte Umfang variiert je nach Kundenbedürfnis, so dass einzelne Leistungsmerkmale abweichen oder ergänzt werden können.
(2) Da der tatsächliche Erfolg von vielen externen Faktoren abhängt, schuldet Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Umsatzkostensenkung, Ranking-Verbesserung). Agentur erbringt lediglich sorgfältige, fachgerechte Dienstleistungen im Amazon Marketing. 
(3) Die Agentur prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit von vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Informationen, Bildern oder Produkten (insbesondere Marken-, Urheber-, Wettbewerbsrecht, Amazon-Richtlinien). Diese Prüf- und Freigabeverantwortung liegt allein beim Kunden. Die Haftung für sämtliche Angebotsinhalte und die Compliance der angebotenen Produkte verbleibt uneingeschränkt beim Kunden - unabhängig von der Bearbeitung durch Agentur.
(4) Verzögerungen oder Erschwernisse, die aus der Sphäre von Amazon resultieren (z. B. Freischaltungszeiten, Fehler, Richtlinienänderungen, Account-Sperrungen), liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Verweigerung der Vergütung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle Handlungen sowie Informationen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Agentur erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:  Bereitstellung aller notwendigen Zugänge (Seller Central / Vendor Central), Produktinformationen, Bild-/Videomaterial, Texte, Keywords, Markenrichtlinien  rechtzeitige Freigaben von Entwürfen, Kampagnen oder ÄnderungenHinterlegung und Aufrechterhaltung einer gültigen Zahlungsmethode für Amazon-Werbekosten  Information über Budgetgrenzen, Produktverfügbarkeit, Richtlinienverstöße etc.
(2) Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten verlängern sich Fristen angemessen; die Agentur darf Mehraufwand nach Stundensatz abrechnen und ist bei erheblicher Behinderung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit werden sämtliche ausstehenden Vergütungen der Restlaufzeit umgehend zur Zahlung fällig.
(3) Der Kunde sichert zu, dass alle überlassenen Materialien frei von Rechten Dritter sind und Amazon-Richtlinien einhalten.

§ 5 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An von der Agentur neu erstellten urheberrechtlich schutzfähigen Werken (Texte, Grafiken, Kampagnen-Strategien etc.) räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein – beschränkt auf den Betrieb des vereinbarten Amazon-Accounts und den im Vertrag genannten Umfang.
(2) Bearbeitbare Quelldateien (z. B. PSD, AI) werden nur gegen gesonderte Vergütung (pauschal z. B. 1.000 € netto, je nach Aufwand) herausgegeben.
(3) Strategisches Know-how, Analysen und Konzepte der Agentur bleiben deren geistiges Eigentum; Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(4) Die Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütungsrate.

§ 6 Laufzeit, Kündigung
(1) Laufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist richten sich nach dem jeweiligen Angebot/Vertrag. Ohne abweichende Regelung gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum Laufzeitende.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. erheblicher Verzug mit Zahlungen > 30 Tage, schwerwiegender Verstoß gegen Amazon-Richtlinien durch den Kunden, Entzug des Account-Zugangs).
(3) Bei Entzug des Amazon-Zugangs durch den Kunden gilt dies nicht als Kündigung; die Zahlungspflicht besteht fort, bis eine wirksame Kündigung vorliegt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(6) Eine Pausierung der Vertragsvereinbarung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung (Initialgebühr, Mindestpauschale und / oder prozentuale Umsatzprovision) ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag. Amazon-Werbekosten trägt allein der Kunde direkt gegenüber Amazon.
(2) Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen netto fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine Anerkennung durch Agentur ist zwingend erforderlich.

§ 8 Vertraulichkeit und Abwerbungsverbot
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen (Strategien, Daten, interne Prozesse etc.) geheim zu halten, nur zweckgebunden zu nutzen und angemessen zu schützen. Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Ferner verpflichten sich Agentur und Kunde gegenseitig, voneinander keine Mitarbeiter abzuwerben. Dies gilt auch bis nach 2 Jahre nach Vertragsende fort.

§ 9 Haftung
(1) Jegliche Haftung für Sperrungen, technische Fehler des Marktplatzes, unzureichende Umsetzbarkeit von Marketing-Maßnahmen im Verkäuferkonto, entgangenen Gewinn, Werbekostensätze, mittelbare Schäden, Datenverlust (soweit vermeidbar durch Kundensicherung), Account-Sanktionen durch Amazon, fehlenden wirtschaftlichen Erfolg oder sonstige Leistungseinbußen jeglicher Art (Erfolgskennzahlen) ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Referenzen
Die Agentur darf den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz nennen und auf Zusammenarbeit hinweisen (Website, Social Media, Case Study).
§ 11 Sonstiges
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Meppen, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Agentur darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
(3) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die Parteien ersetzen unwirksame Regelungen durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.